Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
90.057 |
Bundesgericht. Bauvorhaben
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Tribunal fédéral. Projet de
construction |
Botschaft: 12. September 1990 (BBl III, 685 / FF III, 665)
Zusatzbericht des Bundesrates: 21. Januar 1991 (BBl I, 930
/ FF I 898)
Zusatzbotschaft (zu 94.049, Zivile Baubotschaft): 29. Juni
1994 (BBl III, 1117 / FF III, 1097)
Ausgangslage
Der Personalbestand des Bundesgerichts hat sich seit Bezug
des "Palais Mon Repos" in Lausanne im Jahre 1927 mehr als verdoppelt. Der
Raumbedarf kann im bestehenden Gebäude bei weitem nicht mehr gedeckt werden. Von all den
geprüften Möglichkeiten zur Behebung der Raumprobleme hat sich die Erweiterung und der
Ausbau des Bundesgerichtsgebäudes als beste und zweckmässigste Lösung erwiesen. Für
den gesamten Ausbau ist ein Objektkredit von 46,7 Mio Franken erforderlich.
Verhandlungen
NR |
04.12.1990 |
AB 1990, 2151 (Rückweisung) |
SR |
30.01.1992 |
AB 1992, 56 |
NR |
20.09.1994 |
AB 1994, 1327 |
SR |
14.12.1994 |
AB 1994, 1314 |
Am 4. Dezember 1990 hat der Nationalrat die Vorlage an den
Bundesrat zurückgewiesen mit der Begründung, dass auch das Bundesgericht dem hinter dem
Gebäude gelegenen Wald, einer Parkanlage, den notwendigen Respekt entgegenzubringen habe,
das heisst, dass dem Waldgesetz Nachachtung zu verschaffen sei (siehe auch
Legislaturrückblick 1987-1991, S.155).
Der Bundesrat hielt in einem Zusatzbericht fest, die
Baufläche befinde sich nach seiner Meinung in einem Park und nicht in einem Wald.
Indessen solle die der Erholung dienende Grünzone nicht beschränkt werden und auf einem
in der Nähe gelegenen Grundstück eine Neuaufforstung vorgenommen werden. Der Bundesrat
hielt an seinem Bauprojekt fest.
Die nationalrätliche Kommission behandelte den
Zusatzbericht und teilte dem Bundesrat mit: In Anbetracht der besonderen Umstände sei -
in Abkehr von der bisherigen Praxis, aber ohne Präjudiz - vor der Weiterführung der
parlamentarischen Behandlung das Baubewilligungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Damit würden die divergierenden Inpretationen gegenstandslos.
Der Ständerat nahm von dieser Entwicklung Kenntnis und
verschob seinerseits die Behandlung des Geschäfts.
Nach einer erforderlichen Zonenplanänderung wurde das
Baubewilligungsverfahren eingeleitet und von der Stadt Lausanne die Baubewilligung
erteilt, wie der Bundesrat in einer Zusatzbotschaft zur Zivilen Baubotschaft 1994
festhielt.
Im Nationalrat wurde vermerkt, dass damit dem
Auftrag Rechnung getragen worden sei und aus baurechtlicher Sicht der Realisierung des
Bauvorhabens nichts mehr im Wege stehe. Sandoz (L. VD) wollte den Baukredit ablehnen, weil
sich seit der Situation von 1990, als die erste Botschaft erstellt wurde, einiges
geändert habe. Ihr Antrag wurde jedoch mit 80 zu 25 Stimmen abgelehnt
Der Ständerat stimmte dem Kredit mit 33 gegen 0
Stimmen zu. Bisig (R, SZ) bat den Bundesrat "das in die Jahre gekommene Projekt"
aus aktueller Sicht auf Sparmöglichkeiten hin zu überprüfen. Bundesrat Stich sicherte
ihm dies zu.
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